Hardware
Mining Hardware gilt als produktives Betriebsvermögen. Nach Inbetriebnahme kann qualifiziertes Equipment über die degressive Abschreibung gemäß ESTV Merkblatt A 1995 abgeschrieben werden, oder in vielen Kantonen durch eine Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr.
Bis zu 100% abzugsfähig im Jahr der Inbetriebnahme.
Qualifizierte Hardware umfasst ASIC Miner, Kühlsysteme, elektrische Infrastruktur und direkt im Mining eingesetzte Netzwerkgeräte. Voraussetzung ist, dass die Ausrüstung vor Ende des Geschäftsjahres angeschafft und aktiv in Betrieb genommen wird.
Computer und Software ("Datenverarbeitungsanlagen") können mit 40% pro Jahr auf den Restbuchwert degressiv abgeschrieben werden. Die lineare Alternative beträgt 20% pro Jahr auf die Anschaffungskosten.
Mehrere Kantone (u.a. Zürich, Bern, Schaffhausen, Zug, Basel-Stadt, Graubünden, Thurgau) erlauben eine Sofortabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter im Anschaffungsjahr, je nach Kanton bis auf einen Restwert von 20%, und bei IT und EDV Geräten in einigen Kantonen bis auf einen pro Memoria Wert von CHF 1. Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung kann diese Methode zu einem steuerlichen Nettoverlust führen, der mit anderen Unternehmensgewinnen verrechnet und nach Art. 67 DBG bis zu sieben Jahre vorgetragen werden kann. Für Verluste ab 2020 ist im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung, spätestens ab dem 1. Januar 2028, eine Verlängerung auf zehn Jahre zu erwarten.
Ein Rechenbeispiel
Im folgenden Beispielszenario erwirtschaftet eine Schweizer GmbH oder AG einen jährlichen Vorsteuergewinn von CHF 500,000 und schafft im Geschäftsjahr 2025 förderfähige Mining Hardware im Wert von CHF 300,000 an. Als kombinierter Gewinnsteuersatz werden rund 14.43 % angenommen, was dem schweizerischen Durchschnitt entspricht und Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden einschließt.
Annahmen und rechtliche Hinweise
Nur zur Veranschaulichung. Die Zahlen gehen von einer Schweizer GmbH oder AG aus, Geschäftsjahr 2026, voller Berechtigung für die kantonale Sofortabschreibung und Inbetriebnahme der Ausrüstung vor Jahresende. Der kombinierte Gewinnsteuersatz variiert je nach Kanton, in der Regel zwischen 11,66 % (Luzern) und 20,54 % (Bern), mit einem schweizerischen Durchschnitt von 14,43 %. Nicht berücksichtigt: Ausschüttungsbesteuerung bei Dividendenzahlungen, Vermögenssteuer auf BTC Bestände, Kapitalsteuer. Tatsächliche Ergebnisse hängen vom Kanton und den individuellen Verhältnissen ab. Keine persönliche Steuerberatung.
Hardwarekosten CHF 300,000
Betriebskosten
Mining endet nicht mit der Hardware. Gemäß Art. 58 und 59 DBG sind alle gewöhnlichen und notwendigen Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb im Jahr ihrer Entstehung vollständig abzugsfähig.
Voll abzugsfähig im Jahr der Entstehung.
Darunter fallen Hosting Gebühren, Strom, Internet, Hardware Wartung und Reparaturen, Versicherungen sowie Buchhaltung und professionelle Dienstleistungen. Alle wiederkehrenden Kosten, die erforderlich sind, um die Hardware in Betrieb und produktiv zu halten. Aufwendungen müssen im Steuerjahr ihrer Geltendmachung dokumentiert werden.
Art. 58 und 59 DBG erlauben den Abzug aller Aufwendungen, die gewöhnlich (im Geschäftsbetrieb üblich) und notwendig (betrieblich angemessen) sind. Für das Mining umfasst dies den gesamten operativen Aufwand, der erforderlich ist, um die Hardware in Betrieb und produktiv zu halten. Steuern selbst gelten als geschäftlich gerechtfertigte Aufwendungen und sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig.
Was Bitkern bietet
Die Hardware bleibt im Eigentum des Kunden. Bitkern übernimmt den Rest.
Voraussetzung für die genannten Steuervorteile ist der Besitz echter, produktiver Mining Hardware, die im Steuerjahr in Betrieb genommen wird. Bitkern liefert jede Ebene davon: Hardware, Hosting, Betrieb und eine Exit Option. Ohne technische Vorkenntnisse. Ohne Aufwand bei der Inbetriebnahme. Ohne laufenden Betriebsaufwand.
Hardware Beschaffung
ASIC Miner der neuesten Generation, direkt vom Hersteller bezogen, im Namen des Kunden oder der eigenen GmbH bzw. AG erworben.
Weltweite Inbetriebnahme
Inbetriebnahme in einem von 20+ Rechenzentren in den USA, Europa, Asien und weiteren Regionen.
24/7 Überwachung
Kontinuierliches Uptimemanagement mit 98 % SLA. Störungen werden erkannt und behoben, bevor sie die Hashrate beeinträchtigen.
Wartung & Reparaturen
Alle Hardwarewartungen, Firmwareupdates und Reparaturkoordinationen werden vom technischen Team übernommen.
Monatliche Abrechnungen & Reporting
Detaillierte Berichte zu Hashrate, Erträgen und Betriebskennzahlen. Die Unterlagen sind für den Steuerberater aufbereitet.
Optionales Rückkaufprogramm
Liquidität gewünscht? Der Weiterverkauf am Sekundärmarkt wird übernommen, inklusive steuerrelevanter Abschreibungsdaten für einen sauberen Exit.
Bereit Kapital produktiv einzusetzen?
Unabhängiger Steuerpartner
Steuerfragen? Fineac Treuhand Tax Audit hat die Antworten.
Unser unabhängiger Partner Fineac Treuhand Tax Audit verfügt über ein erfahrenes Team aus Buchhaltern und Steuerberatern mit fundierter Expertise im Kryptosektor, das bei Fragen zu Gesellschaftsstruktur, Abschreibungsstrategie und weiteren individuellen Themen unterstützt.
Rechtlicher Hinweis
Bitkern ist kein Steuerberater, kein zugelassener Treuhänder, kein Finanzdienstleister und keine Anwaltskanzlei. Verweise auf Art. 28, 58 und 67 DBG, das ESTV Kreisschreiben A 1995, das ESTV Arbeitspapier zu Kryptowährungen sowie die Sofortabschreibungspraxis einzelner Kantone beschreiben ausschließlich allgemeine Konzepte des Schweizer Steuerrechts; die konkrete Anwendung hängt vom Wohnsitzkanton und der spezifischen Situation des jeweiligen Unternehmens ab. Der veranschaulichte kombinierte Körperschaftsteuersatz von rund 20% variiert je nach Kanton erheblich (Bandbreite rund 11.66% bis 20.54%). Das Steuerrecht des Bundes und der Kantone sowie die Rechtspraxis ändern sich häufig; die genannten Zahlen spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten Änderungen wider. Vor steuerlichen Entscheidungen sollte ein qualifizierter Schweizer Steuerberater oder zugelassener Treuhänder konsultiert werden. Unabhängige Berater im Partnernetzwerk handeln im eigenen Namen und sind keine Vertreter von Bitkern.